abc Bau – Ausbildungscentrum der Bauwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Werkpolier Hochbau und Bauen im Bestand

Lehrgangsinhalte

Der Werkpolier, als Bindeglied zwischen Facharbeitern, Vorarbeitern und Bauleitung, übernimmt wesentliche Aufgaben in der Baustellenplanung, wirkt beim Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses mit, arbeitet mit allen am Bau Beteiligten zusammen, setzt das betriebliche QM-System um, führt alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes durch und stellt diese sicher, führt Gruppen von Mitarbeitern und deren Vorarbeiter und wirkt bei der Personalentwicklung sowie bei der Berufsausbildung aktiv mit.
Diese Qualifikation schließt mit einer Prüfung ab und ist Voraussetzung für eine Weiterbildung zum Geprüften Polier.

I. Mitarbeiterführung und Personalmanagement 40 UE
II. Baubetrieb 40 UE
III. Bautechnik Grundlagen 80 UE
IV. Bautechnik im Hochbau (Spezialqualifikation Bauen im Bestand) 120 UE


Teilnahmevoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Die vorgenannten Zeiten verkürzen sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Vorarbeiterprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Vorarbeiter im Baugewerbe mit Erfolg abgelegt wurde.

Zielgruppe

Spezialbaufacharbeiter, Gesellen und Vorarbeiter im Hochbau
mit einschlägiger und mehrjähriger Berufspraxis

Lehrgangsabschluss

Zeugnis und Urkunde (bundeseinheitlich)

Fördermöglichkeiten

Unternehmen in M-V können für ihre Beschäftigten Weiterbildungsförderung beantragen.
Die Antragstellung muss durch das Unternehmen grundsätzlich vor Anmeldung der Teilnehmenden zur Maßnahme erfolgen.
Anträge sind bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
Die Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der GSA zur Verfügung.
Eine Förderung über die Agentur für Arbeit kann entsprechend beim Arbeitgeberservice angefragt werden.

Bildungsfreistellung, auch als "Bildungsurlaub" bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten aus M-V gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Fünf Tage im Kalenderjahr können alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des LAGUS-MV - Bildungsfreistellung nach BfG M-V.

Prüfungsgebühren und Versorgungsleistungen sind nicht förderfähig!

Dauer

7 Wochen Vollzeit (280 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten)
Mo - Fr 08:00-15:30 Uhr

Lehrgangsgebühr

2.750,00 Euro zzgl. 500,00 Euro Prüfungsgebühren

3.250,00 €

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Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

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