Verlängerung Asbest - Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4
Lehrgangsinhalte
I. Gesetzliche Bestimmungen
• Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
• DVGW-Hinweis W 396
• technische Regeln für Gefahrstoffe „TRGS 519“
• technische Regeln für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“
• Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzementprodukten
• Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Bauordnung,
• Wasserhaushaltsgesetz,
• Abfallgesetz, Gefahrgutrecht, Gefahrgutordnung, technische Regeln für Gefahrstoffe
II. Personelle Anforderungen
• sicherheitstechnische Maßnahmen
• bauvorbereitende und organisatorische Maßnahmen
• Baustelleneinrichtung, Arbeitsstättenverordnung unter hygienischen Gesichtspunkten
• Arbeitsgeräte
Teilnahmevoraussetzungen
• Sachkundige nach der TRGS 519 Anlage 4
Zielgruppe
Sachkundige nach der TRGS 519 Anlage 4
Lehrgangsabschluss
Zeugnis des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Dauer
Tagesseminar
8 Stunden
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
incl. Prüfungsgebühr
357,00 €
Ihr Vorteil
Dieser Lehrgang dient der Verlängerung der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten.
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Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.
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